Forderungsmanagement Phase III: Titulierung
Soweit die Sicherheiten verwertet sind oder gar keine vorhanden waren, schöpft KierdorfInkasso in dieser Phase zuerst alle weiteren Möglichkeiten zu einer außergerichtlichen Realisierung aus. Dabei nutzen wir vor allem die Kompetenz unserer Sachbearbeiter im Außendienst.
Ist auch kein notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel (zeit- und kostensparend) zu erreichen, tituliert KierdorfInkasso – gegebenenfalls in Kooperation mit seinen Partnern für streitige Verfahren – alle Arten von Forderungen.
Da KierdorfInkasso auch während des gerichtlichen Mahnverfahrens weiter mit den Antragsgegnern kommuniziert, wird ein hoher Prozentsatz der Mahnverfahren durch Vollstreckungsbescheide abgeschlossen. Sofern es dennoch zu streitigen Verfahren kommt, sind wir Garant für die erfolgreiche Durchsetzung – vor allem aufgrund der großer Stückzahlen, der breiten Fächerung unserer langjährigen Erfahrung, der stetigen Verfolgung und Auswertung der Rechtsprechung durch unsere zugelassenen Rechtsanwälte und durch starke Partner.
Unabhängig davon, welches Verfahren gewählt wird: Unsere Mandanten können sich auf die Kompetenz und Erfahrung unserer hauseigenen Juristen und unserer Sachbearbeiter im Außendienst verlassen.
- UNTERNEHMEN
- LEISTUNGEN
- FORDERUNGSMANAGEMENT PHASE I: UNGEKÜNDIGTER VERTRAG
- FORDERUNGSMANAGEMENT PHASE II: FRISCH GEKÜNDIGTER VERTRAG // (INKASSO) // SICHERSTELLUNG UND VERWERTUNG
- FORDERUNGSMANAGEMENT PHASE III: TITULIERUNG
- FORDERUNGSMANAGEMENT PHASE IV: AUSGEBUCHTE UND MEHRFACH AUSVOLLSTRECKTE FORDERUNGEN
- KOMPETENZEN
- MANDANTEN
- RECHTSPRECHUNG
- KARRIERE